Mehrwertsteuer Anpassung dank Corona-Konjunkturpaket
Konjunktur- und Zukunftspaket
Am 03.06.2020 hat unsere Bundesregierung auf ein umfangreiches Konjunkturpaket verständigt. Mit einem Umfang von 130 Milliarden Euro sollen mit diesem Paket Arbeitsplätze gesichert werden und die Wirtschaft wieder angekurbelt werden. Neben Hilfen für Kommunen, Förderung von Zukunftstechnologien, Zuschüsse für Familien sieht das Maßnahmenpaket auch die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer vor. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
„Das rege den Konsum an und sei sozial gerecht ausgestaltet, weil die Mehrwertsteuer von allen gezahlt werde, so die Kanzlerin.“
Von der beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer sollen sowohl Konsumenten als auch der Handel profitieren. Es besteht keine Pflicht zur Senkung der Preise. Jedes einzelne Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es die Mehrwertsteuersenkung an die Verbraucher weitergibt.
Eine Anpassung der Preisschilder sei aufgrund der kurzen vorgesehenen Dauer der Senkung von lediglich einem halben Jahr nicht erforderlich. Es ist ebenso möglich den Gesamtpreis erst an der Kasse zu reduzieren.
Bleibt abzuwarten, wie eine solche Maßnahme beim Kunden ankommt. Wird eine zu geringe Preistransparenz bemängelt oder stößt eine solche Vorgehensweise auf Akzeptanz beim Endverbraucher.
Herausforderung für den Handel
Bis zum 1. Juli kommen nun auf den Handel einige Anpassungen Ihrer Systeme zu. So muss die Mehrwertsteuer u.a. auch in vorhandenen Online-Shops angepasst werden. Händler stehen vor einigen Herausforderungen, müssen sich für einen für sie gangbaren Weg entscheiden und diesen dann auch entsprechend umsetzen. Und dies in einer doch sehr kurzen Zeitspanne. Welche Anpassungen auch immer vorgenommen werden, diese müssen nach der kurzen Periode von einem halben Jahr auch wieder zurückgeändert werden.
Hier wird die Akzeptanz beim Endverbraucher eher geringer ausfallen, da dann die Preise aufgrund der Anpassung von 16 Prozent auf 19 Prozent und von 5 Prozent auf 7 Prozent wieder angehoben werden.
Spannend bleibt – gibt der Handel die Mehrwertsteuersenkung an den Verbraucher weiter oder nicht. Und was geschieht zum 01. Januar 2021. Erhöhen dann gar die Händler, die die Ersparnis nicht weitergegeben haben?
Einige Handelsketten haben bereits zur Umstellung und Weitergabe öffentlich Stellung bezogen.
„Wir haben jetzt eine Menge Arbeit damit. Aber wir werden uns dieser Aufgabe stellen – und werden das auch an die Kunden weitergeben“,
sagte ein Sprecher der Supermarktkette Rewe. Auch andere Handelsketten wie Aldi, Edeka, Lidl und Netto hatten bereits angekündigt die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben zu wollen, allerdings noch nicht in welcher Art dies geschehen soll.
Unterstützung bei den Shopsystemen Shopware5 und OXID
Wir haben nun für unsere Kunden eine Kurzanleitung für die Umstellung der Mehrwertsteuer in den Shopsystemen Shopware5 und OXID erstellt und möchten diese gerne hier teilen. Bitte beachten Sie, dass diese Kurzanleitung hat nicht den Anspruch umsatzsteuerlichen Fragestellungen oder Umsetzungsvarianten, die in ihrem Unternehmen auftreten könnten zu berücksichtigen. Ebenso stellt sie keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir weisen daher darauf hin, dass eine Umsetzung bzw. Änderung der Mehrwertsteuersätze in ihrem Shopsystem, in den mit diesem zusätzlich verbundenen technischen Systemen zu anderen Ergebnissen als den hier beschriebenen führen kann.
Kurzanleitungen zur Umsetzung
Für die Online Shopsysteme Shopware5 und OXID haben wir nachfolgend eine Kurzanleitung zur Anpassung der Mehrwertsteuer.