Companies go digital: Unternehmen sparen bis zu 50% Kosten durch staatliche Förderung
„Für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten aber auch für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist entscheidend, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen den Anschluss an die Digitalisierung erfolgreich hinbekommen.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
Was muss ein Unternehmen tun, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Darauf mag es gewiss mehr als eine Antwort geben. Aber die folgende ist im Hinblick auf die digitale Transformation ausschlaggebend: Ein Unternehmen darf den Anschluss an die Digitalisierung nicht verlieren. Die Digitalisierung betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Doch gerade kleinen und mittleren Unternehmen macht sie oftmals schwer zu schaffen – bis jetzt! Wo die nötigen finanziellen Mittel fehlen, um technisch aufzurüsten, unterstützt fortan „go-digital“, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Im Rahmen dessen werden kompetente Beratungsunternehmen KMU sowie Handwerksbetrieben zur Seite gestellt, um gemeinsam mit ihnen Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt dabei bis zu 50 Prozent der Kosten, sodass das begünstigte Unternehmen nur seinen Eigenanteil tragen muss. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage auf einen Beratertagessatz von höchstens 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
Welche Maßnahmen können Unternehmen, die durch „go-digital“ gefördert werden, nun also ergreifen, um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können? Das Förderprogramm ist modular aufgebaut und unterstützt in den Bereichen
- digitale Geschäftsprozesse,
- digitale Markterschließung
- und IT-Sicherheit.
Diese drei wichtigen Wettbewerbsfaktoren können getrennt voneinander oder aber in Kombination angegangen werden. Beratungsunternehmen müssen eine gewisse Expertise in allen drei Bereichen beweisen und vom Bundeswirtschaftsministerium dazu „autorisiert“ werden, eine Beraterfunktion im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ auszuüben.
Welche Unternehmen dürfen beraten?
Das BMWi entscheidet anhand von Qualitätskriterien, welche Unternehmen eine Beraterfunktion ausüben dürfen. Qualifizierte Unternehmen müssen beispielsweise auf dem Gebiet der Informationstechnologie rechtlich selbstständig und in der Lage sein, ihre fachliche Expertise durch Referenzprojekte zu beweisen. Wirtschaftliche Stabilität innerhalb der letzten drei Jahre ist Pflicht. Ebenso wie ein Bezug zur kleinbetrieblichen Klientel. Des Weiteren erkennen Beratungsunternehmen relevante Qualitätsstandards und Normen in ihrer Branche an und stellen eine wettbewerbsneutrale Beratung sicher. Das heißt, sie informieren über die Vor- und Nachteile der von ihnen empfohlenen Produkte und Leistungen.
Unternehmen können sich für die ausschließliche Beratung in einem, in zwei oder in allen drei Fördermodulen autorisieren lassen. Gesetzt den Fall, dass ein Unternehmen nur in Sachen „digitale Geschäftsprozesse“ und „digitale Markterschließung“ dienen kann, muss ein zu beratendes Unternehmen beachten, dass das Bundeswirtschaftsministerium dem Modul „IT-Sicherheit“ einen vergleichsweise höheren Stellenwert beimisst. Das bedeutet, dass jede „go-digital“-Beratungsleistung, die von einem Unternehmen in Anspruch genommen wird, eine Pflichtberatung von mindestens zwei Tagen zum Thema IT-Sicherheit beinhalten muss. Hierfür können ein sachverständiger Dritter, zum Beispiel ein anderes, für IT-Sicherheit autorisiertes Beratungsunternehmen, oder eine Forschungseinrichtung herangezogen werden.
Wie werden Unternehmen „digital“?
Die Voraussetzungen
Die Förderung von Beratungsleistungen kann von Unternehmen mit Sitz in Deutschland in Anspruch genommen werden. Diese müssen ebenfalls rechtlich selbstständig sein und weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen. Außerdem darf ihr Vorjahresumsatz beziehungsweise ihre Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. Euro betragen und sie müssen nach der De-minimis-Verordnung* förderfähig sein.
Das Prozedere
Die Beratung wird immer am Bedarf des begünstigten Unternehmens und der damit einhergehenden Auswahl der Module ausgerichtet. Das Beratungsunternehmen übernimmt die gesamte Verantwortung für das Projekt. Das wird gemeinsam umgesetzt, sodass dem geförderten Betrieb der bürokratische Aufwand erspart bleibt. Nicht umsonst wirbt „go-digital“ damit, ein unbürokratisches Förderprogramm zu sein! Zuerst prüft das autorisierte Unternehmen, ob der Klein-, Mittel- oder Handwerksbetrieb förderfähig ist. Falls ja, stellt es für dieses den Antrag beim Projektträger. Zuletzt dokumentiert das Beratungsunternehmen alle erbrachten Leistungen nach Abschluss des Projekts im Verwendungsnachweis. Der besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem aussagekräftigen, nachvollziehbaren Sachbericht. Das vom Förderprogramm begünstigte Unternehmen bestätigt nach Abschluss des Projekts nur noch die vertragsgemäß erbrachte Leistung und bewertet die Qualität der Beratung, die es erhalten hat.
Wer nun als kleines bis mittleres Unternehmen oder als Handwerksbetrieb an „go-digital“ interessiert ist, kann auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums eine interaktive Beraterlandkarte aufrufen. Darauf sind die Kontaktdaten, Ansprechpartner und Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum aller autorisierten Beratungsunternehmen zu finden. Beispielsweise die der SinkaCom AG. So kann ein passender Berater aus der eignen Region gewählt werden.
Der Erfolg
Das Förderprogramm „go-digital“ zur Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen, das erstmals 2015/16 erfolgreich durchgeführt wurde, hat seitdem großen Anklang gefunden. Nach Stand April 2019 gingen circa 200 Förderanträge im Monat beim Bundeswirtschaftsministerium ein, Tendenz steigend. Auch die Zahl der vom Ministerium autorisierten Beratungsunternehmen entwickelte sich mit zu dem Zeitpunkt 700 Mitgliedern stetig nach oben.
* Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.