Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von „go-digital“
To go digital, sprich mit der Digitalisierung Schritt zu halten fällt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oftmals schwer. Wegen ihrer begrenzten Betriebsgröße fehlen ihnen die erforderlichen Kapazitäten, um sich digital weiterzuentwickeln. Eine schlichte Website muss herhalten oder in einigen Fällen gar kein Internetauftritt. Langfristig schadet das der Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich eine Vielzahl von Konsumenten inzwischen im Internet nach Angeboten und Dienstleitungen umschaut. Allein die Anzahl derjenigen, die online kaufen, steigt jährlich.
Doch jetzt hilft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gezielt KMU und Handwerksbetrieben, eine Online-Präsenz aufzubauen und ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Das Stichwort lautet „go-digital“! Mit seinem Förderprogramm bietet das Bundeswirtschaftsministerium finanzielle Unterstützung für externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen. Darin abgedeckt sind der E-Commerce-Bereich, die Digitalisierung des Geschäftsalltags und die Sicherheit bei der digitalen Vernetzung. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten Zuschüsse von bis zu 16.500 Euro, wenn sie vom Bundeswirtschaftsministerium eigens autorisierte Beratungsunternehmen mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Digitalisierung beauftragen.
Warum sich jetzt fördern lassen?
Abgesehen davon, dass überall die Rede vom Digitalen Wandel ist und auch Klein- und Mittelunternehmen nicht um die Integration digitaler Prozesse in ihren Arbeitsalltag kommen, stellt das BMWi den entscheidenden finanziellen Anreiz für die digitale Aufrüstung bereit.
Das Bundeswirtschaftsministerium vergibt Zuschüsse von bis zu 16.500 Euro, um autorisierte Beratungsunternehmen mit zukunftsweisenden Projekten zu beauftragen. Diese Projekte werden mit maximal 33.000 Euro gefördert, sodass das vom BMWi begünstigte Unternehmen nur seinen Eigenanteil tragen muss. Sollten in Auftrag gegebene Projekte das maximale Budget übersteigen, so ändert das nichts an der Förderfähigkeit. Die überzogenen Kosten werden normal abgerechnet.
Des Weiteren entstehen durch eine erfolgreich vollzogene Digitalisierung enorme Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen. Neue Kunden sowie Märkte, die sonst gar nicht mit dem eigenen Unternehmen in Berührung gekommen wären, rücken plötzlich in virtuelle Nähe und können mithilfe von digitalen Medien strategisch erschlossen werden. So eröffnen sich neue Möglichkeiten und Perspektiven – denn digitalisierte Geschäftsprozesse und die damit einhergehende Sicherheitsgarantie von erforderlichen IT-Systemen und IT-Infrastrukturen stellen einen unabdingbaren Wettbewerbsfaktor dar.
Das Förderprogramm „go-digital“ unterstützt zielgerichtet in den Bereichen digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung inklusive professionellem Online-Marketing und IT-Sicherheit. Letzterer, die der Minimierung von Risiken durch Cyber-Kriminalität dient, wird ein insgesamt höherer Wert beigemessen. Alle drei Module sind miteinander kombinierbar, aber jede Beratungsleistung muss grundsätzlich eine Pflichtberatung von mindestens zwei Tagen zur IT-Sicherheit beinhalten. Ein wesentliches Ziel von „go-digital“ ist schließlich auch die Optimierung des IT-Sicherheitsniveaus in Unternehmen. Entsprechend erfolgen alle Beratungen so, dass begünstigte Unternehmen fähig sind, in Zukunft selbst grundlegende erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Umsetzung digitaler Projekte
„Go-digital“-autorisierte Beratungsunternehmen, wie die SinkaCom AG, stellen für begünstigte Unternehmen den Antrag auf Förderung beim Bundeswirtschaftsministerium. Anschließend übernehmen sie die konkrete Umsetzung des Digitalprojekts.
In einem ersten Schritt sind eine Potenzial-Analyse und die Erstellung eines groben Realisierungskonzepts vorgesehen. Die spezifischen Bedürfnisse des Partnerunternehmens werden herausgearbeitet, um anhand dieser individuelle Tools und Strategien zu entwickeln. Dann konkretisiert und verwirklicht das Beratungsunternehmen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Partnerunternehmen dieses Konzept. Abhängig von den Anfangsbedingungen, die die „go-digital“-Kooperation bietet, kann entweder ein Relaunch der bestehenden Unternehmenswebsite durchgeführt oder eine ganz neue Seite erstellt werden. Die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie steigert im Anschluss die Wettbewerbsfähigkeit und Web-Sichtbarkeit des KMU. Denn attraktive Internetauftritte und Online-Shops sind heutzutage fester Bestandteil von erfolgreichen Marketing- und Verkaufsstrategien.
Voraussetzungen für die Förderung
Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dafür dürfen sie nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen, ihr Vorjahresumsatz- oder ihre Vorjahresbilanzsumme nicht mehr als 20 Millionen Euro betragen und ihre Betriebsstätte oder Niederlassung muss sich in Deutschland befinden. Außerdem müssen sie eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung* aufweisen. Erfüllen Unternehmen diese Voraussetzungen, steht dem „go-digital”-Förderprojekt nichts mehr im Weg. Dann muss nur noch eine qualifizierte Digital-Agentur als beratender Partner her, wie zum Beispiel die SinkaCom AG.
* Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.