Förderprogramm zur digitalen Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen

Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Jetzt informieren!

Wer und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Das antragstellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. EUR oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. EUR betragen.


Förderungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen oder zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Siehe hierzu insbesondere auch das Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen!

In welcher Höhe wird gefördert und wo, wie und von wem muss der Antrag gestellt werden?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben (siehe Merkblatt zum Förderprogramm) von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Der nächste Förderaufruf für dieses Jahr findet bereits am 12.07.2023 statt.

Um den Antrag stellen zu können, wird am 12.07.2023 das Kundenportal bis zum 14.07.2023 (eod) freigeschaltet. 

Eine Anleitung für das Kundenportal finden Sie hier.

Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Angaben:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich.
Ein weiterer Aufruf ist für den 06.10.2023 geplant.

 

 

 

 

Haben Sie Interesse an der Förderung?

Wir beraten Sie gerne zum Digitalzuschuss und den Möglichkeiten!

 

SinkaCom AG

Hamburger Allee 26-28
60486 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 2475448-40
Telefax: +49 69 2475448-41

E-Mail: kontakt@sinkacom.de

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

* Pflichtfeld